Kosten
Die Kosten sind an die Gebührenordnung für
Heilpraktiker von 1985 angelehnt. Sie werden von allen Privatkassen
zu wesentlichen Anteilen übernommen. Auch eine Kostenteilübernahme
durch die sog. Beihilfe ist möglich.
Fragen Sie uns, wir erteilen Ihnen gern Auskunft.
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